Banner - Mike Müller
Bild/Logo

 

Schornsteinfegermeister


Gebäudeenergieberater  (HWK)
Brandschutztechniker (TÜV SÜD)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

Energienews


10.04.2017

BDH: Verschiebung des Gebäudeenergiegesetzes behindert Wärmewende

Nachdem die Koalitionspartner am 29. März keine Einigung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erzielen konnten, besteht keine Chance mehr, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu erlassen. Mit dem GEG sollten u.a. die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammengefasst werden. „Die Vereinfachung der Rechtsgrundlage wäre Bauherren, Handwerkern, Planern und auch der Industrie entgegengekommen. Die jetzige Verschiebung der Entsc

Zugleich sieht der BDH in der Verschiebung der Verabschiedung des Gesetzes aber auch die Chance, den Entwurf nachzubessern. So kritisiert der Verband die darin enthaltene Option der Länder, Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien auch außerhalb öffentlicher Bestandsgebäude einzuführen. „Die negative Marktentwicklung in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass sich Ordnungsrecht im Bestand negativ auswirken kann. Anstelle von Geboten und Verboten brauchen wir attraktive Anreize, um den veralteten Anlagenbestand zu erneuern“, sagt BDH-Präsident Manfred Greis.

Eine im Gesetzesentwurf beinhaltete Ermächtigung für die Gemeinden, Anschluss- und Benutzungszwänge mit Verweis auf den Klima- und Ressourcenschutz auszusprechen, sieht der BDH kritisch und setzt sich für eine technologieoffene Betrachtung aller Systeme ein. Nah- und Fernwärmenetze als pauschale Lösung seien nicht zielführend, es müsste auch hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten. Nachbesserungsbedarf sieht der BDH schließlich auch bei den im Referentenentwurf skizzierten Rahmenbedingungen für Wärmepumpen.

www.bdh-koeln.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater





Förderberater

für Bafa-Förderungen und KFW-Programm "Energieeffizient Sanieren"

Geprüfte Fachkraft

für den
Einbau
und  die Instandhaltung von Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 in Wohnungen, Wohn- häusern und Räumen
mit wohnungsähnlicher Nutzung.

  Rauchmelder retten Leben!